Hände einer erwachsenen Person und eines Kindes bauen gemeinsam mit Holzbausteinen
Unsere Haltung

Nah dran, statt von außen

Viele Familien brauchen keinen neuen Ort – sondern jemanden, der sie ein Stück des Weges begleitet. Unsere ambulanten Hilfen setzen genau dort an: im Alltag, mit echten Aufgaben, auf Augenhöhe.

Wir hören zu, bevor wir handeln. Gemeinsam mit der Familie entwickeln wir Schritte, die machbar sind und tragen. So entsteht Veränderung, die bleibt.

Unsere Leistungen

Hilfen zur Erziehung im Überblick

Jede Hilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie und wird gemeinsam mit dem Jugendamt gestaltet.

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Intensive Beratung und Begleitung der ganzen Familie im Alltag – bei Erziehungsfragen, in Krisen und beim Bewältigen konkreter Aufgaben. Hilfe zur Selbsthilfe, direkt im Zuhause der Familie.

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

§ 30 SGB VIII

Unterstützung junger Menschen bei Entwicklungsproblemen – unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und mit dem Ziel, Selbstständigkeit und Verantwortung zu stärken.

Begleiteter Umgang

§ 18 SGB VIII

Anbahnung und Begleitung von Eltern-Kind-Kontakten nach Trennung oder in belastenden Situationen – verlässlich, neutral und am Kindeswohl orientiert.

Schulbegleitung / Schulintegrationshilfe

SGB VIII / SGB IX

Individuelle Begleitung im schulischen Kontext, damit Teilhabe an Bildung gelingt und der Schulalltag bewältigt werden kann.

Familienentlastender Dienst

SGB VIII / SGB IX

Entlastung von Familien mit besonderem Betreuungsbedarf – damit Eltern Kraft schöpfen und der Familienalltag in Balance bleibt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ambulant heißt: Die Hilfe kommt zu Ihnen. Unsere Fachkräfte begleiten Sie in Ihrem vertrauten Umfeld – zu Hause, in der Schule oder dort, wo Unterstützung gebraucht wird. Der junge Mensch bleibt in seiner Familie.

Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Gern unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Weg zu finden, und stimmen die Hilfe anschließend gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt ab.

Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden im Rahmen der Jugendhilfe finanziert. Über die konkreten Voraussetzungen entscheidet das Jugendamt im Einzelfall.

Nach Klärung mit dem Jugendamt stimmen wir den Beginn individuell ab. Wir bemühen uns um kurze Reaktionszeiten und einen verlässlichen Einstieg.

Ja. Gerade in der sozialpädagogischen Familienhilfe verstehen wir die Familie als Ganzes. Veränderung gelingt am besten, wenn alle Beteiligten einbezogen werden.

Sie suchen Unterstützung im Familienalltag?

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation. Wir hören zu und finden gemeinsam heraus, welche Hilfe passt.