Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Flexible Unterstützung für Familien nach dem SGB VIII — von der Familienhilfe über den begleiteten Umgang bis zur Schulbegleitung.

Ambulante Hilfen setzen dort an, wo Familien leben — flexibel, alltagsnah und passgenau. Sie ergänzen oder ersetzen stationäre Angebote.

Alle Leistungen werden gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart. Im Folgenden finden Sie unsere Angebote mit kurzem Faktenblock je Leistung.

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Für Familien

Wir unterstützen Familien direkt im Alltag — bei Erziehungsfragen, im Umgang mit Ämtern und in belastenden Lebenslagen. Ziel ist es, die Familie zu stärken und ihre Selbsthilfekräfte zu fördern.

Für Jugendämter

Intensive, aufsuchende Hilfe zur Erziehung über einen längeren Zeitraum. Umfang und Ziele werden im Hilfeplan vereinbart und regelmäßig fortgeschrieben.

  • Rechtsgrundlage§ 31 SGB VIII
  • ZielgruppeFamilien mit Kindern und Jugendlichen
  • Umfangnach Hilfeplan, i. d. R. mehrere Wochenstunden
  • RegionLandkreis Oberhavel

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

§ 30 SGB VIII

Für Familien

Eine feste Bezugsperson begleitet Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben — unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und mit Blick auf Verselbstständigung.

Für Jugendämter

Einzelfallhilfe mit klarem Förderauftrag. Geeignet bei schulischen, sozialen oder familiären Herausforderungen junger Menschen.

  • Rechtsgrundlage§ 30 SGB VIII
  • ZielgruppeKinder und Jugendliche
  • Umfangnach Hilfeplan
  • RegionLandkreis Oberhavel

Begleiteter Umgang

§ 18 SGB VIII

Für Familien

Wir schaffen einen geschützten, neutralen Rahmen, in dem Kinder Kontakt zu getrennt lebenden Eltern oder Bezugspersonen halten können — zum Wohl des Kindes.

Für Jugendämter

Fachlich begleitete Umgangskontakte, auf Wunsch mit Übergabebegleitung und kurzer Verlaufsdokumentation für das Jugendamt.

  • Rechtsgrundlage§ 18 SGB VIII
  • ZielgruppeKinder getrennt lebender Eltern
  • Umfangterminbezogen
  • RegionLandkreis Oberhavel

Schulbegleitung / Schulintegrationshilfe

SGB VIII / SGB IX

Für Familien

Wir begleiten Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag, damit Teilhabe an Bildung gelingt — individuell und eng abgestimmt mit Schule und Eltern.

Für Jugendämter

Leistung zur Teilhabe an Bildung. Zuordnung je nach Bedarf nach SGB VIII oder SGB IX, in Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger.

  • RechtsgrundlageSGB VIII / SGB IX
  • ZielgruppeSchulkinder mit Unterstützungsbedarf
  • Umfangschul- und stundenbezogen
  • RegionLandkreis Oberhavel

Familienentlastender Dienst

SGB VIII

Für Familien

Wir entlasten Familien in besonderen Belastungssituationen durch verlässliche, stundenweise Unterstützung und Betreuung.

Für Jugendämter

Flexibel einsetzbare, entlastende Hilfe zur Stabilisierung des Familiensystems.

  • RechtsgrundlageSGB VIII
  • ZielgruppeFamilien mit erhöhtem Betreuungsbedarf
  • Umfangflexibel, nach Vereinbarung
  • RegionLandkreis Oberhavel

Intensive pädagogische Praxis in Entwicklung

SGB VIII

Für Familien

Ein vertiefendes, intensives Angebot für junge Menschen mit komplexem Hilfebedarf — derzeit im Aufbau.

Für Jugendämter

Konzept und Rahmenbedingungen werden aktuell entwickelt. Sprechen Sie uns bei Interesse gern frühzeitig an.

  • RechtsgrundlageSGB VIII
  • Zielgruppejunge Menschen mit komplexem Bedarf
  • Umfangin Entwicklung
  • RegionLandkreis Oberhavel

Vereinsbetreuung / rechtliche Betreuung

BGB-Betreuungsrecht

Für Familien

Wir übernehmen im Rahmen der rechtlichen Betreuung Verantwortung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht allein regeln können — fürsorglich und im Sinne der betreuten Person.

Für Jugendämter

Führung rechtlicher Betreuungen durch den Verein in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenkreisen.

  • RechtsgrundlageBGB-Betreuungsrecht
  • Zielgruppebetreuungsbedürftige Personen
  • Umfangnach gerichtlicher Bestellung
  • RegionLandkreis Oberhavel

Welche Hilfe passt zu Ihrer Familie?

Wir beraten Sie unverbindlich und stimmen das passende Angebot gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt ab.